Notariat Monika Busse – Notar in Neustadt Aisch
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird vom Staat bestellt, übt seine Tätigkeit aber im eigenen Namen und eigener Verantwortung aus. Der Notar ist vorwiegend mit der Beurkundung von Rechtsvorgängen oder der Beglaubigung von Unterschriften befasst.
Leistungspektrum
Notar und Erbrecht
Die notarielle Beurkundung eines Erbvertrages oder die Beglaubigung einer Erbausschlagung gehören unseren Kernaufgaben im Erbrecht. Daneben werden wir als Notar auch tätig, wenn es um die Beurkundung eines Erbscheines, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder eines Erbauseinandersetzungsvertrages geht.
Notar und Familienrecht
Im Familienrecht werden wir vorwiegend dann eingeschaltet, wenn es um die Beurkundung eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung geht. Allerdings gehören auch Unterhaltsvereinbarungen oder Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu unserem Tagesgeschäft.
Notar und Immobilienrecht
Das Immobilienrecht ist ebenfalls unsere Domaine. Hierzu zählen Grundstückskaufverträge, Kaufverträge über Eigentumswohnungen oder auch Verträge über Erbbaurechte. Weiterhin kommen auch sogenannte Übergabeverträge in Betracht, bei denen Eltern ihren Kindern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Nießbrauchsvorbehalt ihr Grundstück übertragen. Allen Vertragsarten ist gemeinsam, dass die Interessen der Beteiligten ausgewogen berücksichtigt werden müssen.
Notar und Gesellschaftsrecht
Die Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) bedarf der Beurkundung durch einen Notar. Kann ein Gründungsgesellschafter nicht persönlich erscheinen, muss er sich mittels einer notariell beurkundeten oder beglaubigten Vollmacht vertreten lassen oder das Handeln des vollmachtlosen Vertreters notariell nachgenehmigen.
An den Herrenbergen 24
91413 Neustadt a. d. Aisch
Tel: 09161/3001
Fax: 09161/5868
E-Mail: busse@notariat-neustadt.de
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr.
